2. Stufe der Lärmaktionsplanung:
Der Untersuchungsrahmen umfasst die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrs- aufkommen von über 3 Mio. Kfz/Jahr (8.200 Kfz/24h) und darüber hinaus die Kreis- und Gemeindestraßen ab einer Verkehrsbelastung von 4.000 Kfz/24 h.
Der Lärmaktionsplan wurde in der Sitzung im Gemeinderat behandelt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat hat den „Lärmaktionsplan Stufe 2 der Gemeinde Möglingen“ am 27. September 2018 beschlossen. Die Gemeinde strebt an, die nach § 47 d Abs. 5 BImSchG geforderte Fortschreibung im Jahr 2024 umzusetzen.
Der Lärmaktionsplan Stufe 2 wird dem Land Baden-Württemberg über die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) angezeigt.
Der Beschluss und die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes Stufe 2 werden öffentlich bekannt gemacht und hier wie folgt veröffentlicht:
- Lärmaktionsplan Stufe 2 - Bericht
- Untersuchungsraum A3
- Differenz Gebäudelärmkarte
- Differenz Rasterlärmkarte Tempo 40
- Gebäudelärmkarte Nacht
- Gebäudelärmkarte Tag und Nacht
- Lärmschutzanlagen Bestand
- Maßnahmenkatalog
- Rasterlärmkarte Nacht
- Rasterlärmkarte Tag und Nacht
- Synopse
- Technische und rechtliche Grundlagen
- Übersicht Grenzwerte
- Verkehrsdaten 2015