signet von  der Gemeinde Möglingen

Flüchtlinge in Baden-Württemberg

Im Jahr 2015 sind insgesamt rund 185.000 Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg angekommen. Davon haben ca. 98.000 Personen einen Asylantrag gestellt. Von den Antragstellern kamen 34% aus Syrien und jeweils  21% aus Afghanistan und dem Irak (Statistisches Landesamt BW).

Bis September 2016 wurden in Baden-Württemberg 47.000 Flüchtlinge aufgenommen, von denen 28.000 einen Asylantrag gestellt haben (Statistisches Landesamt BW).
Flüchtlinge werden innerhalb der Bundesrepublik nach dem „Königssteiner-Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt. Die Quote richtet sich nach den Steuerannahmen und der Bevölkerungszahl der jeweiligen Länder. Diese Anrechnung der Flüchtlinge auf die Bundesländer wird jedes Jahr neu ermittelt. So hat Nordrhein-Westfalen die meisten und Bremen die wenigsten Flüchtlinge aufgenommen. Baden-Württemberg liegt mit 12,9% für das Jahr 2016 nach Nordrhein-Westfalen und Bayern an dritter Stelle (Statistisches Landesamt BW).

Aufgrund dieser Zahlen und Quoten werden von Seiten der Länder, Landkreise und Gemeinden große Anstrengungen gemacht für alle anerkannten Asylbewerber geeigneten Wohnraum zu finden und die Menschen in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt zu integrieren (Landeszentrale für politische Bildung BW).

Verteilung der Flüchtlinge

Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, werden durch das Asylgesetz, das Asylbewerberleistungs- Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt. In Baden-Württemberg nimmt das Regierungspräsidium in Karlsruhe im Rahmen der Aufnahme, der Unterbringung und der Verteilung eine landesweite und zentrale Steuerungsaufgabe ein. Zu dieser vor allem die Zuweisung der Asylbewerber in die Stadt- und Landkreise gehört. Bis zur Weiterleitung in einen Stadt- oder Landkreis ist der Asylsuchenden verpflichtet, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen (vgl. Regierungspräsidium BW, 2016).

Vorläufige Unterbringung im Landkreis Ludwigburg und in Möglingen

Mit dem Eintreffen der Asylsuchenden in die vorläufige Unterkunft geht die Zuständigkeit an die Stadt- und Landkreise über. Die Unterbringung der Asylsuchenden erfolgt hierbei in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungen oder auch in Häusern, wo mehrere Familien zusammen wohnen. Die Asylsuchenden sind bis zu ihrer Anerkennung als Asylbewerber (maximal jedoch 2 Jahre) in der vorläufigen Unterkunft untergebracht. Die Zuteilung in dem jeweiligen Landkreis erfolgt wie auf Landesebene durch eine festgelegte Quote. Für den Landkreis Ludwigsburg liegt dieser bei 6,2%.

In Möglingen gibt es derzeit fünf vorläufige Unterkünfte mit insgesamt ca. 70 Personen (Stand Januar 2018). Derzeit wird in Möglingen eine weitere Unterkunft für Flüchtlinge gebaut.

Anschlussunterkunft durch die Gemeinde Möglingen

Mit der Unanfechtbarkeit (Anerkennung) des Aufenthaltstitels eines Flüchtlings endet die Unterbringung in der vorläufigen Unterkunft. Dabei gelten für die Anschlussunterkunft dieselben Richtlinien wie für die Unterbringung von obdachlosen Menschen. Die Kosten für die Unterbringung und für die soziale und rechtliche Betreuung übernimmt weiterhin der Landkreis. Die Verteilung der anerkannten Flüchtlinge in die Anschlussunterkünfte erfolgt wieder nach einen festgelegten Zuteilungsschlüssel, dabei liegt die Quote für Möglingen bei 2,09%.

Anschlussunterkünfte haben immer nur einen „Überbrückungscharakter“ die den Menschen vor drohender Obdachlosigkeit schützen soll. Hierbei wird von Seiten der Gemeinde darauf geachtet, dass die Unterkünfte den Standards einer menschenwürdigen Unterkunft entsprechen.
Die Flüchtlingsbetreuung und -versorgung erfolgt durch die Gemeinde und durch die vielen Ehrenamtlichen. Gerade in der Kinderbetreuung, im Bildungsbereich (Schule, Sprachkurse), und im  Wohnbau wird die zentrale Stellung unserer Gemeinde für die Integrationsarbeit deutlich und sichtbar.

Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber

Für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern hat unsere Gemeinde zahlreiche Wohnungen angemietet. Der zur Zeit vorhandene Wohnraum reicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus, um allen eine Wohnmöglichkeit anzubieten. Wenn Sie Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen wollen, dann nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde Möglingen auf. 

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich.