signet von  der Gemeinde Möglingen

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Möglingen hat in öffentlicher Sitzung am 21.09.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Neuer Feuerwehrstandort an der L 1110“ sowie der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Feuerwehrstandort an der L 1110“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den Abgrenzungsplänen vom 01.08.2023.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) vom

06. Oktober 2023 bis einschließlich 10. November 2023

während der Öffnungszeiten des Bauamts im Rathaus der Gemeinde Möglingen, Rathausplatz 3, 71696 Möglingen, Zimmer 210 eingesehen werden.

Ebenso können die Unterlagen zu diesen Verfahren über den untenstehenden Link eingesehen werden.

  • Bebauungsplan Nr. 51 und Satzung über örtliche Bauvorschriften "Neuer Feuerwehrstandort an der L 1110"

Bekanntmachung

Abgrenzungsplan

Ziele und Zweck der Planung

Umweltbericht

Faunistische Untersuchung

Verkehrsuntersuchung

Schalltechnische Untersuchung

  • 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Feuerwehrstandort an der L 1110“

Bekanntmachung

Abgrenzungsplan

Ziele und Zweck der Planung

Umweltbericht

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können im oben genannten Zeitraum Äußerungen vorgebracht werden. Dies kann insbesondere auf elektronischem Weg per E-Mail an bauleitplanung(at)moeglingen.de, schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Möglingen erfolgen. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.

Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.