Öffentliche Bekanntmachung zum Beschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Möglingen“ in Möglingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Möglingen hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 gemäß § 141 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das zukünftige Erneuerungsgebiet „Ortskern Möglingen“ in Möglingen beschlossen.
Für die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist der abgebildete Lageplan (S. X) der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom März 2019 maßgeblich.
Zweck der vorbereitenden Untersuchungen
Im Rahmen dieser vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden.
Auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen schließlich Vorstellungen zur städtebaulichen Erneuerung des zukünftigen Sanierungsgebietes entwickelt und erörtert werden.
Auskunftspflicht
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind nach § 138 BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Untersuchungsgebietes oder zur Vorbereitung der Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Sie haben nach § 209 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Maßnahmen (z. B. Vermessung, Boden- und Grundwasseruntersuchungen etc.) Grundstücke betreten. Die Absicht solche Arbeiten durchzuführen, ist vorher bekannt zu geben.
Die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen erhobenen Daten dürfen nur zum Zwecke der Sanierung verwendet werden und unterliegen dem Datenschutz.
Durchführung und Information
Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt unter Federführung der Gemeinde Möglingen durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Auskünfte zu Ablauf und Durchführung der Untersuchungen erteilt:
Bürgermeisteramt der Gemeinde Möglingen, Rathausplatz 3, 71696 Möglingen
Frau Antje Spöri (Telefon 07141 4864-63)
oder
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, Herzogstraße 6A, 70176 Stuttgart
Herr Wolfgang Mielitz (Telefon 0711 6677-3264).
Der Lageplan mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes kann im Rathaus der Gemeinde Möglingen, Zimmer 207, Rathausplatz 3, 71696 Möglingen zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr) eingesehen werden.
Möglingen, den 20.05.2019
Rebecca Schwaderer
Bürgermeisterin
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Informationsabend Städtebauliche Erneuerung „Ortskern Möglingen“
Unter dem Motto „Wir sind drin…im Landessanierungsprogramm!“ fand anlässlich des Tages der Städtebauförderung am Montag, den 13.Mai 2019 eine Informationsveranstaltung zum Erneuerungsgebiet „Ortskern Möglingen“ statt, die regen Anklang fand. Knapp 40 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten den Ausführungen von Bürgermeisterin Rebecca Schwaderer und Wolfgang Mielitz, Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH. Die beiden berichteten über die mit der städtebaulichen Erneuerung verfolgten Ziele, die Möglichkeiten und Chancen für private Grundstückseigentümer und den weiteren Ablauf des Verfahrens.
Die Veranstaltung fand im Rahmen des diesjährigen Tages der Städtebauförderung statt. Dieser Aktionstag ist eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesbauministeriums, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und findet in diesem Jahr zum 5. Mal statt. Der Tag der Städtebauförderung würdigt jedes Jahr das städtebauliche Engagement der an der städtebaulichen Erneuerung beteiligten Städte und Gemeinden und soll der Bürgerschaft die Bedeutung, die Ziele und die vielfältigen Möglichkeiten und Erfolge der Städtebauförderung aufzeigen.
Gleich im ersten Anlauf mit Antragstellung im Herbst 2018 wurde Möglingen in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Förderrahmen beträgt 1,3 Mio € für einen Zeitraum von 10 Jahren. Dies bedeutet, bei einer Förderquote von 60 % der förderfähigen Kosten, dass die Gemeinde Fördergelder von 800.000 € erwarten kann.
Ein wesentlicher Bestandteil des Erneuerungskonzeptes der Gemeinde ist die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortskern durch die nachhaltige Erneuerung und energetische Ertüchtigung von Gebäuden im Bestand bzw. durch die Neuordnung von Grundstücken.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16. Mai 2019 als nächsten Verfahrensschritt die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen. In diesem Schritt werden fundierte Erkenntnisse über die Erforderlichkeit und Durchführbarkeit der Erneuerungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse, sowie die anzustrebenden Ziele ermittelt. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Aussagen über die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer. Dazu erhalten diese in den nächsten Tagen Post von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, die mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt ist.
Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen und die damit verbundene Auskunftspflicht der Eigentümer wird in dieser Ausgabe der Möglinger Nachrichten bekannt gemacht. Im Herbst dieses Jahres ist vorgesehen, die erforderliche Sanierungssatzung zu beschließen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden ebenso im Herbst die Möglichkeit haben, sich in einer weiteren Veranstaltung zu informieren.
Der Gemeinderat der Gemeinde Möglingen hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 gemäß § 141 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das zukünftige Erneuerungsgebiet „Ortskern Möglingen“ in Möglingen beschlossen.
Für die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist der abgebildete Lageplan (S. X) der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom März 2019 maßgeblich.
Zweck der vorbereitenden Untersuchungen
Im Rahmen dieser vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden.
Auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen schließlich Vorstellungen zur städtebaulichen Erneuerung des zukünftigen Sanierungsgebietes entwickelt und erörtert werden.
Auskunftspflicht
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind nach § 138 BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Untersuchungsgebietes oder zur Vorbereitung der Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Sie haben nach § 209 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Maßnahmen (z. B. Vermessung, Boden- und Grundwasseruntersuchungen etc.) Grundstücke betreten. Die Absicht solche Arbeiten durchzuführen, ist vorher bekannt zu geben.
Die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen erhobenen Daten dürfen nur zum Zwecke der Sanierung verwendet werden und unterliegen dem Datenschutz.
Durchführung und Information
Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt unter Federführung der Gemeinde Möglingen durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Auskünfte zu Ablauf und Durchführung der Untersuchungen erteilt:
Bürgermeisteramt der Gemeinde Möglingen, Rathausplatz 3, 71696 Möglingen
Frau Antje Spöri (Telefon 07141 4864-63)
oder
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, Herzogstraße 6A, 70176 Stuttgart
Herr Wolfgang Mielitz (Telefon 0711 6677-3264).
Der Lageplan mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes kann im Rathaus der Gemeinde Möglingen, Zimmer 207, Rathausplatz 3, 71696 Möglingen zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr) eingesehen werden.
Möglingen, den 20.05.2019
Rebecca Schwaderer
Bürgermeisterin
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Informationsabend Städtebauliche Erneuerung „Ortskern Möglingen“
Unter dem Motto „Wir sind drin…im Landessanierungsprogramm!“ fand anlässlich des Tages der Städtebauförderung am Montag, den 13.Mai 2019 eine Informationsveranstaltung zum Erneuerungsgebiet „Ortskern Möglingen“ statt, die regen Anklang fand. Knapp 40 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten den Ausführungen von Bürgermeisterin Rebecca Schwaderer und Wolfgang Mielitz, Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH. Die beiden berichteten über die mit der städtebaulichen Erneuerung verfolgten Ziele, die Möglichkeiten und Chancen für private Grundstückseigentümer und den weiteren Ablauf des Verfahrens.
Die Veranstaltung fand im Rahmen des diesjährigen Tages der Städtebauförderung statt. Dieser Aktionstag ist eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesbauministeriums, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und findet in diesem Jahr zum 5. Mal statt. Der Tag der Städtebauförderung würdigt jedes Jahr das städtebauliche Engagement der an der städtebaulichen Erneuerung beteiligten Städte und Gemeinden und soll der Bürgerschaft die Bedeutung, die Ziele und die vielfältigen Möglichkeiten und Erfolge der Städtebauförderung aufzeigen.
Gleich im ersten Anlauf mit Antragstellung im Herbst 2018 wurde Möglingen in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Förderrahmen beträgt 1,3 Mio € für einen Zeitraum von 10 Jahren. Dies bedeutet, bei einer Förderquote von 60 % der förderfähigen Kosten, dass die Gemeinde Fördergelder von 800.000 € erwarten kann.
Ein wesentlicher Bestandteil des Erneuerungskonzeptes der Gemeinde ist die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortskern durch die nachhaltige Erneuerung und energetische Ertüchtigung von Gebäuden im Bestand bzw. durch die Neuordnung von Grundstücken.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16. Mai 2019 als nächsten Verfahrensschritt die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen. In diesem Schritt werden fundierte Erkenntnisse über die Erforderlichkeit und Durchführbarkeit der Erneuerungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse, sowie die anzustrebenden Ziele ermittelt. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Aussagen über die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer. Dazu erhalten diese in den nächsten Tagen Post von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, die mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt ist.
Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen und die damit verbundene Auskunftspflicht der Eigentümer wird in dieser Ausgabe der Möglinger Nachrichten bekannt gemacht. Im Herbst dieses Jahres ist vorgesehen, die erforderliche Sanierungssatzung zu beschließen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden ebenso im Herbst die Möglichkeit haben, sich in einer weiteren Veranstaltung zu informieren.