Grundsteuer
- Hebesatz Grundsteuer A 320 v.H. (Land- und Forstwirtschaft)
- Hebesatz Grundsteuer B 385 v.H.
Aktuelle Informationen zur Reform der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erhalten Sie unter der Rubrik Aktuelles "Informationen zur Grundsteuerreform"
Gewerbesteuer
- Hebesatz Gewerbesteuer 365 v.H.
Hundesteuer
- 1. Hund jährlich 120,00 EUR
- 2. und weitere Hunde 240,00 EUR
- Kampfhund 840,00 EUR
- 2. und weitere Kampfhunde 1.680,00 EUR
Die Zwingersteuer beträgt jeweils das 3-fache des Steuersatzes für den Ersthund bzw. Erstkampfhund.
Vergnügungssteuer
Geräte mit Geldgewinnmöglichkeit:
19,00 v. H. des Einspielergebnisses
Geräte ohne Geldgewinnmöglichkeit und aufgestellt
- in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen
120,00 EUR pro Gerät und Monat
- außerhalb von Spielhallen oder an einem sonstigen Aufstellungsort
60,00 EUR pro Gerät und Monat
Gewaltspiele und aufgestellt
- in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen
300,00 EUR pro Gerät und Monat
- außerhalb von Spielhallen oder an einem sonstigen Aufstellungsort
150,00 EUR pro Gerät und Monat
Wasserverbrauchs-/Abwassergebühr
Die Gemeinde Möglingen hat zum 01.01.2007 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Dies bedeutet, dass getrennte Gebühren für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser erhoben werden.
Die Gebühr für Schmutzwasser berechnet sich nach dem Frischwasserverbrauch in Kubikmeter (m³). Die Gebühr für Niederschlagswasser berechnet sich nach der gewichteten versiegelten Fläche in Quadratmeter (m²).
Es gelten folgende Gebührensätze:
Schmutzwassergebühr: 1,55 €/m³ ab 2023: 1,43 €/m³
Niederschlagswassergebühr
(versiegelte Fläche): 0,58 €/m² ab 2023: 0,48 €/m²
Wassergebühr: 1,42 €/m³ ab 2023: 1,50 €/m² (zzgl. MwSt)
Die aktuelle Wasser- & Abwassersatzung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Ortsrecht.
Weitere Steuer- und Gebührensätze (z.B. Friedhofsgebühren) finden Sie in der Übersicht über die Steuer- und Gebührensätze als Anlage im aktuellen Haushaltsplan.