Grundsteuer
- Hebesatz Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)
ab 01.01.2025: 800 v.H.
ab 01.01.2026: 880 v.H. - Hebesatz Grundsteuer B
ab 01.01.2025: 260 v.H.
ab 01.01.2026: 295 v.H.
Gewerbesteuer
- Hebesatz Gewerbesteuer
bis 31.12.2025: 365 v.H.
ab 01.01.2026: 400 v.H.
Hundesteuer
- 1. Hund jährlich: 150 EUR (bis 31.12.2025: 120 EUR)
- 2. und weitere Hunde: 300 EUR (bis 31.12.2025: 240 EUR)
- Kampfhund: 900 EUR (bis 31.12.2025: 840 EUR)
- 2. und weitere Kampfhunde: 1.800 EUR (bis 31.12.2025: 1.680 EUR)
Die Zwingersteuer beträgt jeweils das 3-fache des Steuersatzes für den Ersthund bzw. Erstkampfhund.
Vergnügungssteuer
Geräte mit Geldgewinnmöglichkeit:
25,00 v.H. (bis 31.12.2025: 19,00 v. H.) des Einspielergebnisses
Geräte ohne Geldgewinnmöglichkeit und aufgestellt
- in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen
120,00 EUR pro Gerät und Monat
- außerhalb von Spielhallen oder an einem sonstigen Aufstellungsort
60,00 EUR pro Gerät und Monat
Gewaltspiele und aufgestellt
- in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen
300,00 EUR pro Gerät und Monat
- außerhalb von Spielhallen oder an einem sonstigen Aufstellungsort
150,00 EUR pro Gerät und Monat
Zweitwohnungssteuer
Die Gemeinde hat zum 01.01.2026 die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Die Steuer beträgt jährlich 10 % der Netto-Kaltmiete.
Wasser- & Abwassergebühr
Die Gemeinde Möglingen hat zum 01.01.2007 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Dies bedeutet, dass getrennte Gebühren für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser erhoben werden. Die Gebühr für Schmutzwasser berechnet sich nach dem Frischwasserverbrauch in Kubikmeter (m³). Die Gebühr für Niederschlagswasser berechnet sich nach der gewichteten versiegelten Fläche in Quadratmeter (m²).
Es gelten folgende Gebührensätze:
- Schmutzwassergebühr: 1,72 €/m³ (bis 2025: 1,43 €/m³)
- Niederschlagswassergebühr (versiegelte Fläche): 0,51 €/m² (bis 2025: 0,48 €/m²)
- Wassergebühr: 1,73 €/m³ (bis 2025: 1,69 €/m³)
zzgl. 7 % MwSt. beim Wasser
Die aktuelle Wasser- & Abwassersatzung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Ortsrecht.
Weitere Steuer- und Gebührensätze (z.B. Friedhofsgebühren) finden Sie in der Übersicht über die Steuer- und Gebührensätze als Anlage im aktuellen Haushaltsplan.