signet von  der Gemeinde Möglingen

Für Auskünfte aus den Bauakten oder dem Baulastenverzeichnis wenden Sie sich gerne per Mail an Frau Juliett Sari (jsari(at)moeglingen.de) mit Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

Aufgrund personellem Engpass im Sachgebiet Bauverwaltung werden Sie gebeten, sich bei
bauordnungsrechtlichen Fragen (Bauantrag, Antrag auf Ausnahme, Befreiungen) an die untere Baurechtsbehörde, Landratsamt Ludwigsburg, Tel. 07141-144-0 zu wenden.

Ansprechpartnerin

Frau
Juliett Sari
Sachbearbeiterin
Fax:
07141 4864-64
Bahnhofstraße 44

Information zum elektronischen Bauantrag und zur generellen Antragseinreichung

Mit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung zum 25.11.2023 sind Bauanträge nun nicht mehr über die Gemeinde Möglingen, sondern direkt bei der unteren Baurechtsbehörde, dem Landratsamt Ludwigsburg einzureichen.

Der Bauantrag und die Bauvorlagen sind grundsätzlich elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzureichen. Bis zum 31.12.2024 können abweichend davon Anträge und Bauvorlagen z.B. auch in Papierform eingereicht werden. Die Umstellung auf das rein digitale Verfahren ist beim Landratsamt noch nicht abgeschlossen, weil das künftige landeseinheitliche Portal „Virtuelles Baurechtsamt Baden-Württemberg“ noch in der Erprobung ist. Bis zur Umstellung auf dieses Portal kann das Landratsamt Ludwigsburg elektronische Bauanträge nur annehmen und verarbeiten, wenn diese über das Portal „Service BW“ eingereicht werden und dem XBau-Standard entsprechen.

Für die Übergangsphase empfiehlt das Landratsamt, die Bauvorlagen, wie bisher, 3-fach in Papierform einzureichen. So können die Verfahren beschleunigt abgewickelt werden.

Einen Antrag auf Befreiung/ Ausnahme benötigen Sie für verfahrensfreie Vorhaben nach §50 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), die nicht den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entsprechen.

Informationen und Formulare zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.