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Digitaler Bauantrag                                                                                 

Für Auskünfte aus den Bauakten oder dem Baulastenverzeichnis wenden Sie sich gerne per Mail an Frau Juliett Sari (jsari (at) moeglingen.de) mit Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

Aufgrund personellem Engpass im Sachgebiet Bauverwaltung werden Sie gebeten, sich bei
bauordnungsrechtlichen Fragen (Bauantrag, Antrag auf Ausnahme, Befreiungen) an die untere Baurechtsbehörde, Landratsamt Ludwigsburg, Tel. 07141-144-0 zu wenden.

Ansprechpartnerin

Frau
Juliett Sari
Sachbearbeiterin
Fax:
07141 4864-64

Antrag auf Befreiung / Ausnahme

Einen Antrag auf Befreiung/ Ausnahme benötigen Sie für verfahrensfreie Vorhaben nach §50 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), die nicht den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entsprechen.

Merkblatt Befreiung/Ausnahme

Antrag auf Baugenehmigung

Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 sowie deren Nebengebäuden und Nebenanlagen ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren möglich. Über Abweichungen/Ausnahmen und Befreiungen entscheidet die Baurechtsbehörde auf besonderen Antrag im Rahmen dieses Verfahrens.

Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 ist das traditionelle Baugenehmigungsverfahren erforderlich.

Definition Gebäudeklassen

Merkblatt Baugenehmigung

Formular Bauantrag / Befreiung / Ausnahme

Das Kenntnisgabeverfahren ist nur bei Bauvorhaben möglich, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und vollständig den Festsetzungen entsprechen.

Formular Kenntnisgabeverfahren

Rechtskräfte Bebauungspläne