Antrag auf Befreiung / Ausnahme
Einen Antrag auf Befreiung/ Ausnahme benötigen Sie für verfahrensfreie Vorhaben nach §50 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), die nicht den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entsprechen.
Antrag auf Baugenehmigung
Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 sowie deren Nebengebäuden und Nebenanlagen ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren möglich. Über Abweichungen/Ausnahmen und Befreiungen entscheidet die Baurechtsbehörde auf besonderen Antrag im Rahmen dieses Verfahrens.
Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 ist das traditionelle Baugenehmigungsverfahren erforderlich.
Formular Bauantrag / Befreiung / Ausnahme
Das Kenntnisgabeverfahren ist nur bei Bauvorhaben möglich, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und vollständig den Festsetzungen entsprechen.