Unterstützung für Familien
Im Jahr 2010 hat die Gemeinde Möglingen den „Möglinger Familienpass“ eingeführt, um vorwiegend kinderreiche Familien und Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, indem Vergünstigungen im Bereich der Kinderbetreuung, bei der Teilnahme an der Stadtranderholung des CVJM als auch bei kulturellen Veranstaltungen gewährt werden.Wer kann den „Möglinger Familienpass“ beantragen?
- Familien, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz empfangen
- Familien, die Leistungen nach SGB II und XII empfangen
- Familien ab 4 kindergeldberechtigten Kindern
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind mit Behinderung ab 50 %
- Familien, die Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) oder nach § AsylbLG in Verbindung mit § 6 AsylbLG empfangen
Wie funktioniert die Beantragung des Familienpasses?
Der „Möglinger Familienpass“ ist schriftlich bei der Gemeinde Möglingen zu beantragen.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Bescheide über Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Nachweis der Behinderung eines Kindes
- Nachweis über den Bezug von Kindergeld
- Ausweisdokument