- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord"
- Bebauungsplan Nr. 51 und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Neuer Feuerwehrstandort an der L 1110“
- 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Feuerwehrstandort an der L 1110“
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 13a BauGB.