Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde das Grundbuchamt Möglingen aufgehoben. Die Grundbücher werden nun beim Amtsgericht Waiblingen -Grundbuchamt - geführt und bearbeitet.
Um den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Möglingen weiterhin eine ortsnahe Versorgung zu gewährleisten, ist bei der Gemeinde Möglingen eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet, bei der Sie Einsicht ins Grundbuch oder einen entsprechenden Ausdruck erhalten können.
Für die Einsichtnahme ist das elektronische Grundbuch und für kostenpflichtige Abschriften daraus, ist das berechtigte Interesse nachzuweisen. Ein berechtigtes Interesse nach § 12 Grundbuchordnung liegt insbesondere bei Eigentümern oder bei im Grundbuch eingetragenen Gläubigern/Berechtigten vor.
Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigen nicht zur Einsicht!
Wir weisen darauf hin, dass die Grundbucheinsichtsstelle eine reine Auskunftsstelle ist und keinerlei Aufgaben des Grundbuchamtes wahrnimmt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Antragstellern, die nicht im entsprechenden Grundbuch eingetragen sind, zusätzlich Unterlagen, aus denen sich ein berechtigtes Interesse ergibt, etwa schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin, Generalvollmacht (notariell beurkundet), Kaufabsichtserklärung / Vorvertrag, etc.
Kosten / Leistung
Grundbucheinsicht
- Einsichtnahme: kostenlos
- Grundbuchauszug (einfach, unbeglaubigt): 10,00 €
- Grundbuchauszug (amtlich, beglaubigt): 20,00 €
Die Einsicht bei der Grundbucheinsichtsstelle ist im Rathaus (Zimmer 13) zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (siehe unten) möglich.
Unterschriftsbeglaubigung
- Für Unterschriftsbeglaubigungen werden Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) berechnet.
- Eine Unterschriftsbeglaubigung ist im Rathaus (Zimmer 13) nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Frau Syla (Tel. 07141/4864-22; E-Mail: asyla(at)moeglingen.de).
Antrag
Weitere Zuständigkeiten & Informationen
Für Anträge und Ersuchen, die auf eine Eintragung im Grundbuch gerichtet sind sowie Auskünfte über aktuelle Grundbuchverfahren wenden Sie sich bitte an:
- Amtsgericht Waiblingen
-Grundbuchamt-
Winnender Straße 27
71334 Waiblingen
Telefon: 07151/1664-0
Fax: 07151/1664-476
E-Mail: Poststelle(at)gbawaiblingen.justiz.bwl.de
Grundbuchamt Waiblingen
Auskünfte / Auszüge aus den papiernen Grundbuchunterlagen („Altverfahren“) sowie Auskünfte / Auszüge aus der elektronischen Grundakte erteilt:
- Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
Tel.: 07154 / 17820 - 100
Fax: 07154 / 17820 - 200
E-Mail: poststelle(at)gbzakornwestheim.justiz.bwl.de
Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg
- Weitere Infos zum Thema Grundbucheinsichtsstellen (z.B. Rechtsgrundlagen)