signet von  der Gemeinde Möglingen

Ansprechpartner
Frau
Arjane Syla
Kämmerei
Telefon:07141/ 4864-22
Fax: 07141/ 4864-64
asyla(at)moeglingen.de

Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde das Grundbuchamt Möglingen aufgehoben. Die Grundbücher werden nun beim Amtsgericht Waiblingen -Grundbuchamt - geführt und bearbeitet.

Um den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Möglingen weiterhin eine ortsnahe Versorgung zu gewährleisten, ist bei der Gemeinde Möglingen eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet, bei der Sie Einsicht ins Grundbuch oder einen entsprechenden Ausdruck erhalten können.

Für die Einsichtnahme ist das elektronische Grundbuch und für kostenpflichtige Abschriften daraus, ist das berechtigte Interesse nachzuweisen. Ein berechtigtes Interesse nach § 12 Grundbuchordnung liegt insbesondere bei Eigentümern oder bei im Grundbuch eingetragenen Gläubigern/Berechtigten vor.

Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigen nicht zur Einsicht!

Wir weisen darauf hin, dass die Grundbucheinsichtsstelle eine reine Auskunftsstelle ist und keinerlei Aufgaben des Grundbuchamtes wahrnimmt.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Antragstellern, die nicht im entsprechenden Grundbuch eingetragen sind, zusätzlich Unterlagen, aus denen sich ein berechtigtes Interesse ergibt, etwa schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin, Generalvollmacht (notariell beurkundet), Kaufabsichtserklärung / Vorvertrag, etc.


Kosten / Leistung


Grundbucheinsicht

  • Einsichtnahme: kostenlos
  • Grundbuchauszug (einfach, unbeglaubigt): 10,00 €
  • Grundbuchauszug (amtlich, beglaubigt): 20,00 €

Die Einsicht bei der Grundbucheinsichtsstelle ist im Rathaus (Zimmer 13) zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (siehe unten) möglich.


Unterschriftsbeglaubigung

  • Für Unterschriftsbeglaubigungen werden Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) berechnet.
  • Eine Unterschriftsbeglaubigung ist im Rathaus (Zimmer 13) nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Frau Syla (Tel. 07141/4864-22; E-Mail: asyla(at)moeglingen.de).


Antrag


Weitere Zuständigkeiten & Informationen

Für Anträge und Ersuchen, die auf eine Eintragung im Grundbuch gerichtet sind sowie Auskünfte über aktuelle Grundbuchverfahren wenden Sie sich bitte an:

  • Amtsgericht Waiblingen
    -Grundbuchamt-
    Winnender Straße 27
    71334 Waiblingen

    Telefon: 07151/1664-0
    Fax: 07151/1664-476
    E-Mail: Poststelle(at)gbawaiblingen.justiz.bwl.de

    Grundbuchamt Waiblingen

Auskünfte / Auszüge aus den papiernen Grundbuchunterlagen („Altverfahren“) sowie Auskünfte / Auszüge aus der elektronischen Grundakte erteilt:

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:
16:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Zurzeit geschlossen