Entlang des Leudelsbaches kann es wetterbedingt zu Hochwasserereignissen kommen. In Überflutungskarten sind, gestaffelt nach statistischer Wahrscheinlichkeit, die zu erwartenden Wassertiefen dargestellt.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen prinzipiell untersagt (siehe auch § 78 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz Baden-Württemberg). Die zuständige Behörde, die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg kann abweichend von dieser Bestimmung die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen genehmigen.
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen sind auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen.