Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sowie Einsichtnahmen in Bauakten bitten wir per E-Mail oder schriftlich zu beantragen mit Nachweis der Berechtigung (Vollmacht) sowie unter Angabe des Baugrundstücks und der Flurstücksnummer.
Auskünfte und Einsichtnahmen sind entsprechend dem Aufwand gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 13,50 €.