signet von  der Gemeinde Möglingen

Öffentliche Bekanntmachung


Der Gemeinderat der Gemeinde Möglingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord“ ist der dringende Wohnraumbedarf in der Gemeinde Möglingen. Das Konzept der Vorhabenträgerin sieht den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18 Wohnungen und einer Tiefgarage vor. Durch die zentrale Lage und die damit verbundenen kurzen Wege zu den vorhandenen Versorgungs-, Dienstleistungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen der Gemeinde eignet sich die Fläche zur Schaffung von Wohnraum. Die Bebauung entspricht dem Ziel der Gemeinde Möglingen für eine qualitätsvolle Innentwicklung im Sinne einer Umnutzung und Nachverdichtung von Flächen. Auf diese Weise kann eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden werden. Gleichzeitig wird dringend benötigter Wohnraum, insbesondere auch von barrierefreien Geschosswohnungen, geschaffen und so der vorhandenen Nachfrage in der Gemeinde Möglingen Rechnung getragen.

Plangebiet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan der Architektenpartnerschaft Stuttgart ARP, Stuttgart, vom 27.09.2023 und umfasst das Grundstück Flurstück Nr. 6228. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,16 ha.

Das Plangebiet ist nachfolgend abgedruckt.

Verfahren

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der förmlichen frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch Einsicht in die Beratungsunterlage Nr. 21/2024 unterrichten. Diese kann während der Öffnungszeiten des Amts für Bauverwaltung und Bautechnik der Gemeinde Möglingen, Bahnhofstraße 44, 71696 Möglingen, eingesehen werden. Die Beratungsunterlage Nr. 21/2024 steht auch auf der Internetseite der Gemeinde Möglingen (https://moeglingen.ratsinfomanagement.net/recherche/) zur Einsicht zur Verfügung.

Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb eines Monats ab dieser öffentlichen Bekanntmachung zur Planung äußern.

Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass im weiteren Verfahren die Öffentlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt wird.

Möglingen, den 12.03.2024

Rebecca Schwaderer

Bürgermeisterin

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung m