Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft
Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Kinderreisepass abschafft. Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Hintergrund ist, dass Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert werden. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Es ist daher zu beachten, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden können. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Die Beantragung von Reisepässen oder Personalausweisen von deutschen Staatsangehörigen können weiterhin, wie gewohnt mehrjährig und unabhängig von ihrem Alter, erfolgen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und vollkommen ausreichend (gilt für Erwachsene und Kinder). Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.