signet von  der Gemeinde Möglingen

E-Scooter der Firma Zeus ab sofort in Möglingen


Ab dem 22.08.2023 läuft eine dreimonatige Testphase für den Verleih von E-Scootern der Firma ZEUS Scooters in Möglingen. Diese elektrisch angetriebenen Tretroller sollen als Mobilitätsalternative innerhalb Möglingens aber auch für Fahrten z.B. nach Ludwigsburg dienen. Das Thema E-Mobilität soll dadurch weiter gestärkt und das gemeindliche Verkehrsangebot sinnvoll ergänzt werden.

Das Unternehmen verfolgt dabei einen nachhaltigen Ansatz und wird den Betrieb zunächst mit ca. 20 Fahrzeuge aufnehmen. Es wird mit einer gering kalkulierten Flottengröße gestartet, d.h. die Kommunen werden langsam und schrittweise bedient, damit sich die die Bevölkerung an das neue Angebot gewöhnen kann.

Es sind innerhalb der Gemeinde Möglingen feste Abstellflächen eingerichtet worden. Ausschließlich an diesen Stellen können die Scooter ausgeliehen aber auch wieder zurückgegeben werden. Ein freies Abstellen ist nicht möglich. Zu Beginn des Testbetriebs sind Standorte am Parkplatz Sonnenbrunnenhalle / Stadionhalle (hinter der Bushaltestelle), in der Hindenburgstraße (Parkplatz hinter der Bushaltestelle), in der Raitestraße (im Bereich der Kreuzung mit der Bahnhofstraße) und in der Straße Beim Hasenkreuz (im Bereich der Kreuzung mit der Marie-Curie-Straße) vorhanden. Zeitnah wird ein weiterer Standort im Bereich Löscher folgen.

Außer in Möglingen wird u.a. in Ludwigsburg, Asperg und Schwieberdingen bereits das Verleihsystem angeboten. Durch die Ausdehnung auf Möglingen entsteht für die Nutzer damit die Möglichkeit, sich in einem größeren Verkehrsraum des Landkreises durchgängig zu bewegen.

Der E-Scooter ist mit drei statt zwei Rädern ausgerüstet. Er wird von einer austauschbaren Batterie gespeist, kann bei voller Batterie bis zu 60 km weit fahren und wird mit zertifiziertem Öko-Strom geladen.

Um einen E-Scooter freizuschalten, muss die kostenfreie App der Firma Zeus Scooters installiert werden. Eine Karte in der App zeigt den genauen Standort der Roller sowie die Verfügbarkeit der Fahrzeuge an. Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren.

E-Scooter sind nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt und werden im Straßenverkehr größtenteils wie Fahrräder behandelt. Eine Helmpflicht gibt es zwar nicht, es wird jedoch empfohlen einen Helm beim Fahren zu nutzen, da die E-Scooter bis zu 20 km/h schnell fahren können. Weil die E-Scooter verkehrsrechtlich als motorisierte Zweiräder gelten, gilt hier eine Promillegrenze wie beim Auto.

E-Scooter sollen auf Radwegen fahren. Wenn keine Radwege vorhanden sind, muss auf der Straße gefahren werden. Das Fahren auf Bürgersteigen ist nicht gestattet.

Für Rückfragen und Anmerkungen steht der lokale Kundensupport jederzeit zur Verfügung. Dieser ist per App, Online-Formular, E-Mail oder Hotline schnell und unkompliziert erreichbar (E-Mail-Adresse support(at)zeusscooters.com oder telefonisch unter 0157 / 3598 1123).