Rechtsseminar für Geflüchtete – Teil 2
Auch im zweiten Teil der Veranstaltung am 4. April 2019, war das Interesse vieler Geflüchteter groß. Themen wie das Strafrecht und die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter erhielten große Aufmerksamkeit. In diesem Zuge wurde das Schwarzfahren angesprochen, da Fahren ohne einen gültigen Fahrschein die meist begangene Straftat in Deutschland ist. Des Weiteren erläuterten die Studierenden das Thema Korruption. Hierzu wurde erklärt, dass es in Deutschland beispielsweise verboten ist, der Lehrerin einen Blumenstrauß zu schenken. Auch intime Themen, wie die sexuelle Selbstbestimmung und die Wahl der Sexualpartner wurden offen und ehrlich von den Studierenden der Verwaltungshochschule angesprochen.Als zweites Rechtsgebiet wurde das Arbeitsrecht thematisiert. Da bereits einige der Anwesenden einer Beschäftigung nachgingen, war es für viele sehr interessant zu erfahren, welche Rechte und Pflichten man als Arbeitnehmer hat. Vor allem zum Thema Arbeits- und Kündigungsschutz wurden viele Fragen gestellt.
Zuletzt wurde das Mietrecht und der Verwaltungsaufbau erläutert. In diesen beiden Bereichen stellten die Studierenden lebenspraktische Inhalte dar. So wurde erklärt, wie mit der Post umzugehen ist und wann ein Umzug durchgeführt werden kann.
Die Teilnehmer erhielten am Ende eine Teilnahmebescheinigung von der Verwaltungshochschule.