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Frau Arjane Syla
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Grundsteuerreform

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Die Gemeinde Möglingen hat bei der Grundsteuerreform keinen eigenen Handlungsspielraum, wenn es um die Festlegung des Grundsteuermessbetrags geht. Dieser Betrag wird vom Finanzamt festgelegt und bildet die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Die Gemeinde Möglingen wird auf der Grundlage der Grundsteuermessbescheide des Finanzamts unter Anwendung der neuen Hebesätze (Grundsteuer A und Grundsteuer B) Grundsteuerbescheide erlassen, in denen die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festgesetzt wird. Die Bescheide werden ab Mitte Januar 2025 verschickt. 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. November 2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 260 Prozent,
  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 800 Prozent.

Warum eine Reform der Grundsteuer?
Die Grundsteuer musste aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 neu geregelt werden, da die bisherigen Bewertungsmethoden als verfassungswidrig eingestuft wurden. Der Bundestag hat daher die Grundsteuer bundesweit reformiert, wobei den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt wurde, eigene Gesetze zu erlassen. Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und 2020 das neue Landesgrundsteuergesetz verabschiedet, welches seitdem gilt.

Das neue Berechnungsmodell
Für die Berechnung der Grundsteuer B kommt nun das „modifizierte Bodenwertmodell“ zur Anwendung. Dabei werden zwei Hauptkriterien berücksichtigt:
   1. Die Grundstücksfläche
   2. Der Bodenrichtwert

Die Bodenrichtwerte für Möglingen werden vom "Gemeinsamen Gutachterausschuss Bietigheim-Bissingen" ermittelt, der für die Gemeinde Möglingen zuständig ist.

Berechnung Grundsteuer B

Die bisherigen Regelungen des alten Grundsteuergesetzes gelten übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024.

Weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform können nachfolgenden Dokumenten oder den nachfolgenden FAQ's entnommen werden:

Gemeinderatsvorlage 137/2024 Grundsteuerreform Festlegung der Hebesätze

Hinweise zur Grundsteuerreform

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Warum muss die Grundsteuer neu geregelt werden?
    Die Neuregelung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2018 zurück. Das Gericht stufte die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig ein. Die Basis für die Berechnung, also die Grundstückswerte (auch Einheitswerte genannt), sei „völlig überholt“ und ungerecht.
  • Wie wirkt sich das neue Modell für die Bürgerinnen und Bürger aus? 
    Die Gemeinde Möglingen plant derzeit die Grundsteuerbescheide im Januar 2025 zu erteilen. Die Höhe der an die Gemeinde Möglingen zu zahlenden Grundsteuer wird durch Grundsteuerbescheide festgesetzt.
    Eigentümerinnen und Eigentümern mussten bereits über eine Steuererklärung Angaben zu ihrem Grundstück machen. Anschließend erfolgte die Bewertung beim zuständigen Finanzamt. Das Ergebnis, also die Höhe des neuen Grundsteuerwerts und des Steuermessbetrags, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer in einem schriftlichen Bescheid des Finanzamts erfahren.
  • Wird es große Unterschiede zur jetzigen Grundsteuerhöhe geben?
    Die Gemeinde Möglingen plant die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, das heißt: die Einnahmen der Gemeinde aus der Grundsteuer sollen nach der Reform genauso hoch sein wie zuvor. Letztlich wird es bei einem Teil der Grundsteuerpflichtigen zu einer Verringerung der Höhe der Grundsteuer kommen, bei einem Teil zu einer Erhöhung. Dies ist durch die vom Bundesverfassungsgericht verordnete Reform auch gewollt, da die bisherigen Maßstäbe auf veralteten Werten basieren und dadurch verfassungswidrig sind.
    Grundsätzlich gilt, dass die modifizierte Bodenwertsteuer unbebaute Grundstücke verteuern wird und effizient bebaute Grundstücke - wie häufig bei Mehrfamilienhäusern gegeben – entlasten wird.
  • Wie ist der Hebesatz und wo gibt es Informationen zum Hebesatz für ein Grundstück?
    Mit dem Hebesatz bestimmt eine Kommune, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet sein. Die Kommune errechnet anhand der Gesamtsumme, wie hoch der Hebesatz sein muss, um das angestrebte, bisherige Aufkommensniveau zu erreichen. Der Gemeinderat legte in seiner Sitzung am 21.11.2024 die neuen Hebesätze ab 2025 fest. In Möglingen werden sie im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.
  • Hat die Gemeinde ab 2025 mehr Grundsteuereinnahmen als bisher? 
    Nein. Die Gemeinde Möglingen plant, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Somit wird es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteuergesamtaufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen (ca. 1,7 Mio. €). Die Einnahmen der Gemeinde aus der Grundsteuer bleiben genauso hoch wie bisher. Letztlich wird es aber so sein, dass es zu Belastungsverschiebungen gegenüber der bisherigen Rechtslage kommt. So werden manche Bürger mehr zahlen müssen, andere hingegen weniger zahlen.
  • Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass der festgesetzte Bodenrichtwert auf mein Grundstück nicht zutrifft?
    Nach § 38 Absatz 4 Satz 1 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) kann auf Antrag ein anderer Wert des Grundstücks angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung um mehr als 30 Prozent von dem veröffentlichten Wert abweicht.
  • An wen wende ich mich, wenn ich mit der Festsetzung der neuen Grundsteuer ab 2025 nicht einverstanden bin?
    Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid, als Basis der Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Ludwigsburg. Die Kommune ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.
Berechnung Grundsteuer

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