Unerlaubte Entsorgung von Abfällen auf dem Häckselplatz
Auf dem von der AVL betreuten Häckselplatz in Möglingen wurden in den letzten Wochen mehrfach Kisten und Paletten mit Obst und Gemüse entsorgt. Teilweise waren die Produkte noch in Kunststofffolie verpackt. Eine solche Entsorgung ist nicht zulässig.
Der Häckselplatz ist für die dort zugelassenen pflanzlichen Abfälle wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie entsprechende Gartenabfälle gemäß der Benutzungsordnung vorgesehen. Lebensmittel in Verpackungen gehören nicht dazu.
Insbesondere Kunststofffolien und andere Fremdstoffe bereiten bei der weiteren Verwertung des Grünguts erhebliche Probleme. Sie müssen aufwendig aussortiert werden, können die Qualität des Verwertungsmaterials beeinträchtigen und verursachen unnötigen zusätzlichen Aufwand und Kosten.
Auch wenn Obst und Gemüse biologisch abbaubar ist, dürfen größere Mengen an Lebensmitteln nicht einfach auf dem Häckselplatz abgeladen werden. Verpackungen und Inhalt sind voneinander zu trennen und über die jeweils vorgesehenen Entsorgungswege zu entsorgen.
Unsere Bitte: Nutzen Sie den Häckselplatz ausschließlich für die zugelassenen Abfälle. Damit helfen Sie, Verunreinigungen, zusätzlichen Arbeitsaufwand und vermeidbare Entsorgungskosten zu verhindern.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
www.avl-ludwigsburg.de/privatkunden/annahmestellen/haeckselplaetze-und-gwv/
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Mithilfe!