Einheitlicher Handwerker-Parkausweis im Landkreis Ludwigsburg
Im Landkreis Ludwigsburg wurde zum 1. September 2026 ein kreisweit gültiger Handwerker-Parkausweis eingeführt. Die Straßenverkehrsbehörden im Landkreis Ludwigsburg haben hierzu ein gemeinsames Angebot entwickelt und die Einführung nun mit einer gemeinsamen Vereinbarung beschlossen. Hintergrund der Initiative sind die zunehmenden Schwierigkeiten von Handwerksunternehmen, bei Kundinnen und Kunden vor Ort Parkmöglichkeiten zu finden, und der hohe Verwaltungsaufwand bei der Beantragung von Sonderparkgenehmigungen. Bisher mussten Betriebe für jeden Einsatz mit schwierigen Parkverhältnissen Ausnahmegenehmigungen beantragen, um ihre Montage- und Service-Fahrzeuge nah am Einsatzort abzustellen.
Der neue kreisweit anerkannte Handwerker-Parkausweis geht in seinen Leistungen über die meisten bisherigen kommunalen Regelungen hinaus. In Verbindung mit dem Ausweis gelten folgende Sondergenehmigungen:
• Entfall von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum
• Entfall der Höchstparkdauer (außer in Kurzparkzonen unter 30 Minuten) sowie Verzicht auf die Nutzung einer Parkscheibe
• Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
• Parken in Bereichen mit Bewohnerparken
• Parken in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
Die Sondergenehmigungen gelten dabei ausschließlich für die Dauer des Einsatzes vor Ort bei Kunden und nur an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr.
Antragsberechtigt sind Betriebe, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben und für deren Arbeit ein Fahrzeug unmittelbar am Einsatzort erforderlich ist. Die Kammerzugehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Bei den Fahrzeugen muss es sich um Service- und Montagefahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen handeln, die dem Transport von Werkzeugen, Maschinen oder Material dienen.
Die Verwaltungsgebühr für einen Jahresausweis beträgt 200 Euro. Der Ausweis kann auf bis zu drei Fahrzeuge eines Betriebs registriert werden. Er darf jedoch nicht gleichzeitig für mehrere Fahrzeuge genutzt werden, sondern jeweils nur für eines der eingetragenen Fahrzeuge. Betriebe mit größerem Bedarf können mehrere Ausweise beantragen.
Die oben genannten Betriebe können seit dem 1. September Anträge bei der jeweils für ihren Unternehmenssitz oder Niederlassung örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen, d.h. bei Möglinger Betrieben bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Ludwigsburg stellen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.landkreis-ludwigsburg.de/handwerkerparkausweis.