Signet der Gemeinde Möglingen

Bekanntmachung


Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)) „Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord“ in Möglingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Möglingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2024 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO) "Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Maßgebend sind die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Textteil und Begründung des Büros ARP vom 24.05.2024, der Darstellung der Umweltbelange des Büros Blank Landschaftsarchitektur vom 24.05.2024, des Vorhaben- und Erschließungsplans des freien Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schanzenbach vom 24.05.2024 und des Entwurfs des Durchführungsvertrags mit Anlagen vom 26.06.2024.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bebauungsplangebiet liegt zentral, nahe des Ortskerns der Gemeinde Möglingen im Bereich der Hindenburgstraße/Ludwigsburger Straße. Die überplante Fläche hat eine Größe von rund 0,16 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im nachfolgenden Planausschnitt mit einer schwarzen, unterbrochenen Linie dargestellt.

Planausschnitt Geltungsbereich

  • Ziele und Zwecke der Planung, Anlass und Erfordernis der Planaufstellung:

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord“ ist der dringende Wohnraumbedarf in der Gemeinde Möglingen. Das Konzept der Vorhabenträgerin sieht den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18 Wohnungen vor. Durch die zentrale Lage und die damit verbundenen kurzen Wege zu den vorhandenen Versorgungs-, Dienstleistungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen der Gemeinde eignet sich die Fläche zur Schaffung von Wohnraum. Die Bebauung entspricht dem Ziel der Gemeinde Möglingen für eine qualitätsvolle Innenentwicklung im Sinne einer Umnutzung und Nachverdichtung von Flächen. Auf diese Weise kann eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden werden. Gleichzeitig wird dringend benötigter Wohnraum, insbesondere auch von barrierefreien Geschosswohnungen, geschaffen und so der vorhandenen Nachfrage in der Gemeinde Möglingen und in der Region Stuttgart Rechnung getragen.

  • Auslegung:

Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Textteil und Begründung des Büros ARP vom 24.05.2024, die Darstellung der Umweltbelange des Büros Blank Landschaftsarchitektur vom 24.05.2024, der Vorhaben- und Erschließungsplan des freien Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schanzenbach vom 24.05.2024 und der Entwurf des Durchführungsvertrags mit Anlagen vom 26.06.2024 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 02.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 im Internet www.moeglingen.de/de/Bauen-Wohnen/Bauen/Bauleitplanung/Bauleitplanung-im-Beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Die genannten Unterlagen werden zudem vom 02.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 während der Dienststunden (Montag 16:00 – 18:00 Uhr, Dienstag bis Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr, Donnerstag und Freitag nach Vereinbarung) im Amt für Bauverwaltung und Bautechnik, Bahnhofstraße 44, 71696 Möglingen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt. Hier werden auch Auskünfte erteilt.

Die DIN 4109, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an gleicher Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

  • Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) bei der Gemeinde Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info(at)möglingen.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere kann dies schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Bauverwaltung und Bautechnik, Bahnhofstraße 44, 71696 Möglingen erfolgen.

Der Gemeinderat entscheidet über die Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung. Dabei werden die Stellungnahmen für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Möglingen, den 22.07.2024

gez.

Rebecca Schwaderer

Bürgermeisterin