Kinderreisepass ist abgeschafft
Durch eine Änderung des Passgesetzes (PaßG) wurde der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Seitdem können Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt oder verlängert werden. Ausgestellte Dokumente bleiben jedoch gültig. Hintergrund war insbesondere die fehlende Anerkennung der Kinderreisepässe als Ausweisdokument in vielen Staaten.
Seit Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer für diese Ausweisdokument in der Bundesdruckerei beträgt aktuell zwischen vier und sechs Wochen. Bitte überprüfen Sie Ihre Reisedokumente für die kommenden Pfingst- und Sommerferien daher rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit.
Die Frage, ob das im Ausweis enthaltene Lichtbild noch zur eindeutigen Identifizierung des Kindes ausreicht, führte und führt regelmäßig zu Unsicherheiten bei den Eltern, insbesondere bei Säuglingen und kleinen Kindern. Hierbei kann es helfen, wenn man eine dritte Person (Großeltern, Onkel/Tante o. Ä.) um Mithilfe bei der Bewertung bittet. Bleiben Zweifel, sollten die Eltern ein neues Reisedokument beantragen, damit während der Reise im Ausland auch das Personal der Grenzbehörden eine Identifizierung eindeutig durchführen kann.