signet von  der Gemeinde Möglingen

Tempo 20-Zone im Ortszentrum


In den vergangenen Jahren wurde die Verkehrssicherheit im Möglinger Ortszentrum sowohl bei dem im Jahr 2019 durchgeführten Fußverkehrscheck als auch in den anschließenden Verkehrsschauen untersucht. Gerade im Bereich des Rathausplatzes queren FußgängerInnen häufig die Fahrbahn. Die Einrichtung eines Fußgängerübergangs ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht möglich. Zur Verbesserung der Fußgängersicherheit wurde daher ein sogenannter ,,verkehrsberuhigter Geschäfts­bereich‘‘ eingerichtet. In diesem gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf weniger als 30 km/h (Zone-20). Die entsprechende Zone wird begrenzt, durch den Kreisverkehr Ludwigsburger Straße, die Kreuzung Hindenburgstraße / Stammheimer Straße sowie die Kreuzung Beim Rathaus / Münchinger Straße.

Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches zieht insbesondere nach sich, dass die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h beträgt, dass die AutofahrerInnen im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich vermehrt mit Fußgängerquerungen rechnen müssen und dass an den Kreuzungen die Rechts-Vor-Links-Regelung gilt. Es muss daher aufmerksamer und stets bremsbereit gefahren werden. Es entsteht jedoch keine Mischverkehrsfläche. D. h. Flächen für den Fahrzeugverkehr und Flächen für den Fußgängerverkehr sind weiterhin voneinander getrennt. Fußgänger dürfen die Fahrbahn nur zum Queren begehen. Des Weiteren entsteht kein genereller Vorrang des Fußgängers beim Queren der Fahrbahn.