Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung und Auslegung einer Änderung des Flächennutzungsplans Möglingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 beschlossen, folgenden Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Möglingen (FNP) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen:
Neuer Feuerwehrstandort an der L 1110
Maßgebend sind die Planzeichnung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Möglingen vom 18. Oktober 2024 und die Begründung mit Umweltbericht vom 18. Oktober 2024.
Geltungsbereich siehe Übersichtsplan.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Ziel der Planung:
Ziel der Planänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Gebäudes für die Freiwillige Feuerwehr zu schaffen, das den heutigen einsatztaktischen Anforderungen und Notwendigkeiten entspricht.
Die Freiwillige Feuerwehr ist derzeit in der Ortsmitte Möglingen untergebracht. Um den aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können, soll ein neues Feuerwehrhaus errichtet werden, da Erweiterungsmöglichkeiten auf dem Grundstück in der Ortsmitte nicht vorhanden sind. Der derzeitige Standort ist aus Lärmschutzgründen ungeeignet für einen Neubau. Im Rahmen der Suche nach einem neuen Standort für ein Feuerwehrhaus wurden insgesamt vierzehn verschiedene Standorte hinsichtlich verschiedener Kriterien geprüft. Die beste Eignung ergab sich dabei für den Standort an der L 1110 an der Landesstraße Richtung Stuttgart-Stammheim.
Auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts ist die geplante bauliche Nutzung nicht genehmigungsfähig. Um das Bauvorhaben realisieren zu können, sollen mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens geschaffen werden. Die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses entspricht der städtebaulichen Zielsetzung, die infrastrukturellen Einrichtungen im Gemeindegebiet zu verbessern und im Rahmen der Sanierung des Ortskerns städtebauliche Entwicklungen zu ermöglichen. Das neue Feuerwehrhaus dient dem Schutz der Bevölkerung im Gefahrenfall durch die Gewährleistung einer gut stationierten Freiwilligen Feuerwehr und der Erfüllung der obliegenden Aufgaben bei Rettungseinsätzen im Bereich der Schnellbahnstrecke und der Autobahn A 81.
Veröffentlichung und Auslegung
Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Möglingen und die Begründung mit Umweltbericht sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 20. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 – je einschließlich – im Internet unter Bauleitplanung im Beteiligungsverfahren | Gemeinde Möglingen - Wohlfühlort in der Region Stuttgart veröffentlicht.
· Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Möglingen und die Begründung mit Umweltbericht sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 20. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 – je einschließlich – auch im Amt für Bauverwaltung und Bautechnik, Bahnhofstr. 44, 71696 Möglingen, durch eine öffentliche Auslegung während der Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt. Hier werden auch Auskünfte erteilt.
Hinweis
Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar:
1. Umweltbericht
Der Umweltbericht gibt allgemeine Informationen zum Plangebiet, dessen Lage und Abgrenzung und beschreibt den Inhalt und die Ziele der Flächennutzungsplanänderung. Er stellt die übergeordneten Planungsvorgaben sowie die in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Flächennutzungsplanänderung relevanten Ziele des Umweltschutzes dar. Die Umweltauswirkungen werden beschrieben und bewertet. Dazu gehören die Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes (Ist-Zustand) sowie Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Prognose 0-Fall) und bei Durchführung der Planung. Das Ergebnis der Prüfung von Standortalternativen wird dargelegt.
Mit der FNP-Änderung sind voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. Zusätzliche Angaben zur Methodik, zum Monitoring (hier nicht erforderlich) sowie die allgemein verständliche Zusammenfassung sind im Umweltbericht enthalten.
Mit dem Umweltbericht werden folgende Schutzgüter betrachtet:
- Schutzgut Mensch
Lage im Naherholungsraum, Vorbelastungen Verkehrslärm (Straße), planbedingte Lärm-auswirkungen (Feuerwehreinsatz und -übung, Verkehr), Orientierungs- und Grenzwerte, Lärmschutz
- Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bestandsituation Ackerflächen, Untersuchung Vorkommen Brutvögel, artenschutzrechtlich relevante Vertreter der Tiergruppen Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, Weichtiere, Fische, Libellen und Käfer, Grünbestände und Vegetationsflächen, Biotopverbundplan, Biotopwerte, Schutzgebiete und Biotope sowie Naturdenkmale, Gehölzbestände, Eingriffsregelung, Verlust von potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Feldlerche sowie potenziell erhöhtes Tötungsrisiko
- Schutzgut Boden und Fläche
Bestandsituation Flächen der Vorrangflur I mit sehr hoher Wertigkeit für die Bodenfunktion, Versiegelung, Vorbelastungen Altlasten, Flächeninanspruchnahme, Verlust aller Bodenfunktionen
- Schutzgut Wasser
Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Oberflächengewässer, Überflutungsgefährdung bei Starkregen, Altlasten, Grundwasserdargebot und -neubildung, Retention,
Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate in einem Gebiet von mittlerer Bedeutung.
- Schutzgut Klima und Luft
unbebautes Gebiet, Bildung kühler bodennaher Luftschichten, klimarelevante Funktion Freilandklimatop, thermische Auswirkungen, Kaltluftentstehung/-abfluss, siedlungsrelevante bioklimatische Ausgleichsfunktion, Versiegelung/Bebauung, Vorbelastung Luftschadstoffe durch Straßenverkehrsemissionen
- Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild, Ortsbild
Bestandsituation Ackernutzung mit Lagerschuppen, Hochspannungsleitungen, Landesstraße, eingeschränkte Erholungsnutzung, geringe Strukturvielfalt
- Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Keine Kultur- und relevanten Sachgüter
Sonstige Bewertungsaspekte
Wechselwirkungen der Schutzgüter, Bewertung von Emissionen, Abfällen und Abwasser, Nutzung erneuerbarer Energien, Darstellung von Plänen des Abfallrechtes, Anfälligkeit der nach dem Bauleitplan zulässigen Bauvorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen und die Folgen des Klimawandels, kumulierende Auswirkungen
2. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit zu den Themen Boden (Grundwasserschutz, Bodenschutz, Mineralische Rohstoffe, Geotechnik, Geotopschutz, Bergbau, Altlasten/Schadensfälle), Wasser (Altlasten, Sicherung von Wasservorkommen, Starkregen), Naturschutz, Immissionsschutz, Landwirtschaft, Verkehr. Die hierbei explizit betroffenen Belange entsprechen im Wesentlichen den Belangen, die im Umweltbericht und bei den Schutzgütern aufgeführt werden.
Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info(at)moeglingen.de) Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere kann dies schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Bauverwaltung und Bautechnik, Bahnhofstr. 44, 71696 Möglingen erfolgen.
Der Gemeinderat entscheidet über die Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung. Dabei werden die Stellungnahmen für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Öffnungszeiten des Amts für Bauverwaltung und Bautechnik:
Montag: 16:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nach Vereinbarung
Freitag: Termine nach Vereinbarung
Das Amt ist am 27.12. uns 30.12.2024 geschlossen.
Möglingen, den 6. Dezember 2024
gez.
Rebecca Schwaderer
Bürgermeisterin