signet von  der Gemeinde Möglingen

​Bürgermedaille der Gemeinde Möglingen

Die Vorbildfunktion des selbstlosen Einsatzes von Einzelpersonen oder Personengruppen kommt in der öffentlichen Gemeinschaft ein besonders hoher Stellenwert zu.
Bereits im Jahr 1999 beschloss der Gemeinderat die Richtlinien über die Verleihung der „Bürgermedaille“ der Gemeinde Möglingen. Mit der Verleihung dieser Auszeichnung werden Persönlichkeiten als auch Personengruppen geehrt, die sich durch herausragende Leistungen besonderer Verdienste in der Gemeinde und für deren Einwohner erworben haben. Die Verleihung soll den besonderen Wert der seltenen Auszeichnung herausstellen.

Träger der Bürgermedaille

2000 Adolf Seybold (posthum)
Magdalena Wagner
2002 Else Bauer
Helmut Stahl
2006 Ökumenische Sitzwachengruppe
2011 Irmgard Hausmann
Renate Heppeler
Hans Mäule
2015 Heidi Gauch
2016 Brigitte Gakstatter
Gertraud Zeisberger
Roswitha Weiss
2017 Peter Krössinger
Roland Riedel
Joachim Wirth
2018 Christa Ranzinger
Erich Klaus Mösche
Bernhard Häcker
2019 Erwin Däuble
Wolfgang Lieb
2020 Heide Grüner
Manfred Baumann
Martin Wagner
2022 Johanna Bohnenberger
Gerhard Bohnenberger
Walter Reichert
2023 Annemarie Hillebrand
Dr. Hans-Jochen Haspel

Richtlinien über die Verleihung der Bürgermedaille

Änderung der Richtlinie für die Jahre 2024 und 2025

Der Gemeinderat hat beschlossen, auf Grund des 750jährigen Jubiläums der Gemeinde im Jahr 2025, die Verleihung der Bürgermedaille in feierlichem und würdigem Rahmen am Festakt im Februar 2025 durchzuführen.

Hintergrund ist, dass die Ehrenamtsabende im Jahr 2024 und 2025 zugunsten des Jubiläumsjahres entfallen, da hinter der Planung der Ehrenamtsabende ein hoher organisatorischer Aufwand steckt und dieselben Personengruppen auch zum Festakt eingeladen werden. 
Somit ergeben sich folgende befristete Änderungen der Richtlinie für die Verleihung der Bürgermedaille für die Jahre 2024 und 2025:

  • Vorschläge können bei der Bürgermeisterin bis 31. Juli 2024 eingereicht werden. Bisher eingereichte Vorschläge behalten ihre Gültigkeit.
  • Max. 4 Personen bzw. Personengruppen können geehrt werden
  • Der Gemeinderat entscheidet über die Verleihung in seiner Sitzung im Herbst 2024