signet von  der Gemeinde Möglingen

Ihr Ansprechpartner

Herr
Oliver Bierfert
Amtsleiter Ordnungs- und Sozialamt
Fax:
07141 4864-64

Unterstützung für Familien

Im Jahr 2010 hat die Gemeinde Möglingen den „Möglinger Familienpass“ eingeführt, um vorwiegend kinderreiche Familien und Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, indem Vergünstigungen im Bereich der Kinderbetreuung, bei der Teilnahme an der Stadtranderholung des CVJM als auch bei kulturellen Veranstaltungen gewährt werden.

Wer kann den „Möglinger Familienpass“ beantragen?

  • Familien, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz empfangen
  • Familien, die Leistungen nach SGB II und XII empfangen
  • Familien ab 4 kindergeldberechtigten Kindern
  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind mit Behinderung ab 50 %
  • Familien, die Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) oder nach § AsylbLG in Verbindung mit § 6 AsylbLG empfangen
Leistungen aus dem „Möglinger Familienpass“ werden nur gewährt, wenn nicht ein anderer gesetzlicher oder freiwilliger Aufgabenträger Ermäßigungen bzw. Kostenübernahmen für die folgenden Tatbestände gewährt.

Wie funktioniert die Beantragung des Familienpasses?


Der „Möglinger Familienpass“ ist schriftlich bei der Gemeinde Möglingen zu beantragen.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
  • Bescheide über Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Nachweis der Behinderung eines Kindes
  • Nachweis über den Bezug von Kindergeld
  • Ausweisdokument