Gemeinde Möglingen

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Kirche, Mohnfeld und Wasserturm
 

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Steuern & Gebühren

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A 320 v.H. (Land- und Forstwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B 385 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer 365 v.H.

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich 120,00 EUR
  • 2. und weitere Hunde 240,00 EUR
  • Kampfhund 840,00 EUR
  • 2. und weitere Kampfhunde 1.680,00 EUR

Die Zwingersteuer beträgt jeweils das 3-fache des Steuersatzes für den Ersthund bzw. Erstkampfhund

Vergnügungssteuer

  • Geräte mit Geldgewinnmöglichkeit:
    15,00 v. H. des Einspielergebnisses
  • Geräte ohne Geldgewinnmöglichkeit und aufgestellt
    • in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen
      120,00 EUR pro Gerät und Monat
    • außerhalb von Spielhallen oder an einem sonstigen Aufstellungsort
      60,00 EUR pro Gerät und Monat
  • Gewaltspiele und aufgestellt
    • in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen
      300,00 EUR pro Gerät und Monat
    • außerhalb von Spielhallen oder an einem sonstigen Aufstellungsort
      150,00 EUR pro Gerät und Monat

Wasserverbrauchs- /Abwassergebühr

Die Gemeinde Möglingen hat zum 01.01.2007 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Dies bedeutet, dass getrennte Gebühren für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser erhoben werden.

Die Gebühr für Schmutzwasser berechnet sich nach dem Frischwaserverbrauch in Kubikmeter (m³). Die Gebühr für Niederschlagswasser berechnet sich nach der gewichteten versiegelten Fläche in Quadratmeter (m²). Es gelten folgende Gebührensätze:

Die Wasserverbrauchs- /Abwassergebühr entnehmen Sie bitte dem aktuellen Ortsrecht unter der Rubrik Verwaltung und Gemeinderat

 
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Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Möglingen
Rathausplatz 3
71696 Möglingen
Tel.: 07141/4864-0
Fax: 07141/4864-64
info@moeglingen.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag:
16.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag:
16.00 bis 17.00 Uhr

Für die Öffnungszeiten des Bürgerbüros klicken Sie hier.

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