Gemeinde Möglingen

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Kirche, Mohnfeld und Wasserturm
 

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Steuern & Gebühren

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A 300 v.H. (Land- und Forstwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B 350 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer 345 v.H.

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich 100,00 EUR
  • 2. und weitere Hunde 200,00 EUR
  • Kampfhund 700,00 EUR
  • 2. und weitere Kampfhunde 1.400,00 EUR

Die Zwingersteuer beträgt jeweils das 3-fache des Steuersatzes für den Ersthund bzw. Erstkampfhund

Vergnügungssteuer

  • Geräte mit Gewinnmöglichkeit in eine Spielhalle aufgestellt 240,00 EUR pro Gerät und Monat
  • Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in eine Spielhalle aufgestellt 120,00 EUR pro Gerät und Monat
  • Gewaltspielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt 300,00 EUR pro Gerät und Monat
  • Für Geräte, die nicht in Spielhallen aufgestellt sind, gelten jeweils die halben Steuersätze

Wasserverbrauchs- /Abwassergebühr

Die Gemeinde Möglingen hat zum 01.01.2007 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Dies bedeutet, dass getrennte Gebühren für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser erhoben werden.

Die Gebühr für Schmutzwasser berechnet sich nach dem Frischwaserverbrauch in Kubikmeter (m³). Die Gebühr für Niederschlagswasser berechnet sich nach der gewichteten versiegelten Fläche in Quadratmeter (m²). Es gelten folgende Gebührensätze:

Die Wasserverbrauchs- /Abwassergebühr entnehmen Sie bitte dem aktuellen Ortsrecht unter der Rubrik Verwaltung und Gemeinderat

 
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Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Möglingen
Rathausplatz 3
71696 Möglingen
Tel.: 07141/4864-0
Fax: 07141/4864-64
info@moeglingen.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag:
16.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag:
16.00 bis 17.00 Uhr

Für die Öffnungszeiten des Bürgerbüros klicken Sie hier.

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