



Die Zwingersteuer beträgt jeweils das 3-fache des Steuersatzes für den Ersthund bzw. Erstkampfhund
Die Gemeinde Möglingen hat zum 01.01.2007 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Dies bedeutet, dass getrennte Gebühren für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser erhoben werden.
Die Gebühr für Schmutzwasser berechnet sich nach dem Frischwaserverbrauch in Kubikmeter (m³). Die Gebühr für Niederschlagswasser berechnet sich nach der gewichteten versiegelten Fläche in Quadratmeter (m²). Es gelten folgende Gebührensätze:
Die Wasserverbrauchs- /Abwassergebühr entnehmen Sie bitte dem aktuellen Ortsrecht unter der Rubrik Verwaltung und Gemeinderat
Gemeindeverwaltung Möglingen
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Montag:
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