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das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat
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keine
Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.
Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.
Tipp: Näheres zur gewerblichen Nutzung finden in den Verwendungshinweisen der Rechtsprechungsdatenbank.
Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder über E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:
Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder als Fax.
Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie sie aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften die besonders wichtigen Entscheidungen.
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Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
Fon: 07141 / 49 87-99
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E-Mail: poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:
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Arbeitsgericht Stuttgart
Johannesstraße 86
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Arbeitsgericht Stuttgart Kammern Ludwigsburg
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71638 Ludwigsburg
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Landgericht Stuttgart
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Oberlandesgericht Stuttgart
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