



Die persönliche Arbeitslosmeldung dient dazu, Ihre Arbeitslosigkeit anzuzeigen. Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, ist diese Meldung zwingend erforderlich.
Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, gilt die Arbeitslosmeldung
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
Hinweis: Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld werden Sie möglicherweise weitere Unterlagen benötigen. Sie erhalten bei Ihrer Arbeitslosmeldung dazu individuelle Informationen.
Sie müssen sich persönlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Üblicherweise erhalten Sie dabei bereits die erforderlichen Formulare und Bescheinigungen für die Beantragung von Arbeitslosengeld. Sobald Sie alle Unterlagen für den Antrag haben, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.
Informationen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II finden Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.
keine
Sie können sich bereits bis zu drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
Spätestens müssen Sie sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Hat Ihre Agentur an diesem Tag nicht geöffnet, müssen Sie die Meldung am nächsten darauffolgenden Tag, an dem die Agentur geöffnet hat, nachholen.
Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, aber die Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, müssen Sie
Die Agentur für Arbeit kann die Arbeitsvermittlung für zwölf Wochen einstellen (Vermittlungssperre), wenn Sie folgenden Pflichten nicht nachkommen:
Tipp: Weitere Informationen bietet das "Merkblatt für Arbeitslose, Ihre Rechte - Ihre Pflichten" der Bundesagentur für Arbeit.
Agentur für Arbeit Ludwigsburg
Stuttgarter Straße 53
71638 Ludwigsburg
Fon: Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) *
Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) *
* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Fax: 07141 / 137 550
Das Verwaltungsportal Baden-Württemberg soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen.