



Öffentliche Aufträge, die entsprechend der Verwaltungsvorschrift der Ministerien des Landes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 17. Februar 2009 (VwV Beschleunigung öA) aufgrund einer freihändigen Vergabe oder einer beschränkten Ausschreibung vergeben wurden, müssen für die Dauer von mindestens einem Monat veröffentlicht werden, wenn der Auftragswert bestimmte Wertgrenzen übersteigt.
Die Bekanntmachung kann auf jede für Vergabebekanntmachungen geeignete Internetseite veröffentlicht werden.
Für eine Veröffentlichung in "service-bw" finden Sie bei uns weitere Verfahrensregeln sowie eine Bedienungsanleitung.
Das Verwaltungsportal Baden-Württemberg soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen.