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Lebenslagen

Logistik und Verkehr

Wollen Sie ein Unternehmen im Bereich "Logistik und Verkehr" gründen, müssen Sie neben der verpflichtenden Gewerbeanmeldung besondere Vorschriften beachten.

Die häufigsten Unternehmensgründungen gibt es in der Personenbeförderung als Taxi- oder Mietwagenunternehmen sowie im gewerblichen Güterkraftverkehr.

Sowohl bei der gewerblichen Beförderung von Personen als auch bei der gewerblichen Beförderung von Gütern werden Ihre persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft, bevor Sie eine Erlaubnis erhalten.

Zusätzlich benötigen Sie bei der gewerblichen Personenbeförderung als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Die Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen beginnt ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger). Damit sind auch Beförderungen mit Personenkraftwagen erfasst, wenn das zulässige Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt (z.B. durch Einsatz eines Anhängers).

Tipp: Informationen zur Unternehmensgründung im Güterkraftverkehr sowie im Straßenpersonenverkehr bieten die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Fachverbänden:

Broschüren und andere Publikationen des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Logistikstandort Baden-Württemberg finden Sie im Portal "Logistik Baden-Württemberg".

Verwandte Verfahren:

 
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Das Verwaltungsportal Baden-Württemberg soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen.

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