



Artikel vom 21.12.2006
Die Baugrundstücksgrößen liegen zwischen 198 qm und 641 qm und sind in ein- oder zweigeschossiger Bebauung mit Einzel- , Doppel- oder Reihenhäuser bebaubar.
Der Verkaufspreis für ein erschlossenes Grundstück liegt zwischen 440 € und 460 €/qm.
Familien mit Kindern gewährt die Gemeinde eine einkommes- und kinderzahlabhängige Kaufpreisermäßigung beim Kauf eines gemeindeeigenen Grundstückes. Die Gemeindeförderung ist auf eine maximale Bauplatzfläche von 300 qm beschränkt. In den Genuss einer Preisermäßigung kommen alle Familien mit Kindern, deren Einkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze liegt (§9 Wohnbauförderungsgesetz zuzüglich eines Zuschlags von 30 %).
Folgende Preisermäßigungen werden gewährt:
Beispiel:
Ein Eherpaar mit zwei Kindern (beide unter 40 Jahren), die länger als 5 Jahre verheiratet sind, erhalten eine Preisermäßigung von 30€/qm, wenn deren Brutto-Jahreseinkommen die Grenze von 51.434 € nicht überschreitet.
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