



Das kommunale Naturschutzprogramm zur Landschaftspflege umfasst 5 Bereiche:

Ein entsprechendes Formular können Sie hier als PDF-Dokument downloaden

Die Gemeinde Möglingen fördert die Neuanpflanzung von alten, bewährten Streuobstsorten mit der kostenlosen Abgabe von max. 5 Hochstammobstbäumen pro Antragsteller und Jahr.
Den Antrag auf Hochstamm - Obstbaum können Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen.
Streuobstwiesen sind einzigartige Lebensräume. Durch die Neuanpflanzung soll die Überalterung der ökologisch wertvollen und landschaftlich schönen Streuobstwiesen und das langsame Aussterben der alten Streuobstsorten verhindert werden.
Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus und im Obstsaftlädle.
Die Richtlinien zur Förderung von Streuobstwiesen und zur Erhaltung von Solitärbäumen auf Ackergrundstücken sind im Landschaftspflegeprogramm enthalten und können hier im PDF- Format herunter geladen werden.
Die Richtlinien zur Förderung von Grünlandstreifen sind im Landschaftspflegeprogramm enthalten und können hier im PDF-Format herunter geladen werden.
Die Richtlinien zur Förderung von Uferrandstreifen sind im Landschaftspflegeprogramm enthalten und können hier im PDF- Format herunter geladen werden.
Die Richtlinien zur Förderung der Flächigen Extensivierung sind im Landschaftspflegeprogramm enthalten und können hier im PDF- Format herunter geladen werden.
Gemeindeverwaltung Möglingen
Rathausplatz 3
71696 Möglingen
Tel.: 07141/4864-0
Fax: 07141/4864-64
info@moeglingen.de
Montag bis Freitag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag:
16.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag:
16.00 bis 17.00 Uhr