



Um für ein leibliches Kind, das nicht in der Gemeinde Möglingen wohnt,
die Eintragung eines halben Kinderfreibetrages in die Lohnsteuerkarte zu ermöglichen,
benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
des Kindes, die Sie dort beantragen müssen.
Wenn Sie von ausländischen Rentenversicherungsträgern Renten erhalten,
fordern diese regelmäßig Lebensbescheinigungen an.
Gebühren:
gebührenfrei
Unterlagen:
Evtl. Geburts- oder Abstammungsurkunde
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Elke Pflugfelder -
Ortsbehörde
Susanne Schneider - Ortsbehörde
Gemeindeverwaltung Möglingen
Rathausplatz 3
71696 Möglingen
Tel.: 07141/4864-0
Fax: 07141/4864-64
info@moeglingen.de
Das Verwaltungsportal Baden-Württemberg soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen.