Gemeinde Möglingen

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Kirche, Mohnfeld und Wasserturm
 

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Dienstleistungen

Lebensbescheinigungen

Um für ein leibliches Kind, das nicht in der Gemeinde Möglingen wohnt, die Eintragung eines halben Kinderfreibetrages in die Lohnsteuerkarte zu ermöglichen, benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung der Wohnsitzgemeinde des Kindes, die Sie dort beantragen müssen.
Wenn Sie von ausländischen Rentenversicherungsträgern Renten erhalten, fordern diese regelmäßig Lebensbescheinigungen an.

Gebühren:
gebührenfrei

Unterlagen:
Evtl. Geburts- oder Abstammungsurkunde

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:
Elke Pflugfelder - Ortsbehörde
Susanne Schneider - Ortsbehörde

 
Wappen mit Lupe
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Kontakt

Gemeindeverwaltung Möglingen
Rathausplatz 3
71696 Möglingen
Tel.: 07141/4864-0
Fax: 07141/4864-64
info@moeglingen.de

Verwaltungsportal BW

Das Verwaltungsportal Baden-Württemberg soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen.

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