Gemeinde Möglingen

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Dienstleistungen

Geburt und Geburtsurkunde

Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) der Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.

Das Standesamt stellt Ihnen 4 Geburtsbescheinigungen gebührenfrei aus: Je eine Urkunde für die Krankenkasse, die Kindergeldkasse, für die Beantragung von Erziehungsgeld sowie für die evtl. kirchliche Taufe. Weitere Urkunden können Sie  in beliebiger Anzahl sofort bestellen oder sich auch später jederzeit beim Standesamt ausstellen lassen.

Antragstellung:
Schriftlich durch Klinik, mündlich bei Hausgeburten

Unterlagen:
Pass oder Personalausweis
Bei Verheirateten: Familienstammbuch
Bei Ledigen: Abstammungsurkunde

Ansprechpartner / Amt:
Heike Lünow - Standesamt

 
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Kontakt

Gemeindeverwaltung Möglingen
Rathausplatz 3
71696 Möglingen
Tel.: 07141/4864-0
Fax: 07141/4864-64
info@moeglingen.de

Verwaltungsportal BW

Das Verwaltungsportal Baden-Württemberg soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen.

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