



Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Es gibt folgende Belegarten:
NB wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z. B. Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber, Einschreibung bei einer Universität oder Hochschule, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, sonstige private Zwecke).
0B wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG enthält es mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.
PB wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden will.
Erweitertes Führungszeugnis: Antragsteller hat schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen vorliegen ( § 30 a Abs. 2 BZRG).
Gebühren:
13,00 EUR
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass
Ansprechpartner / Amt:
Elvira Grüner - Einwohnermeldeamt
Heike Mack - Einwohnermeldeamt
Gemeindeverwaltung Möglingen
Rathausplatz 3
71696 Möglingen
Tel.: 07141/4864-0
Fax: 07141/4864-64
info@moeglingen.de
Das Verwaltungsportal Baden-Württemberg soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen.