



Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Ehefähigkeitszeugnis ist für 6 Monate gültig.
Gebühren:
Das Ehefähigkeitszeugnis kostet 33,00 EUR
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
Auskunft auf telefonische Anfrage
Ansprechpartner / Amt:
Heike Lünow - Standesamt
Gemeindeverwaltung Möglingen
Rathausplatz 3
71696 Möglingen
Tel.: 07141/4864-0
Fax: 07141/4864-64
info@moeglingen.de
Das Verwaltungsportal Baden-Württemberg soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen.