



Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen
und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung
ist das Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt
beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden.
Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die
Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
Geburtsurkunde des Vaters, Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Personalausweis
oder Reisepass. Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen
erforderlich sein.
Ansprechpartner / Amt:
Heike Lünow - Standesamt
Gemeindeverwaltung Möglingen
Rathausplatz 3
71696 Möglingen
Tel.: 07141/4864-0
Fax: 07141/4864-64
info@moeglingen.de
Das Verwaltungsportal Baden-Württemberg soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen.