



Zuständig für die Abfallentsorgung im Gemeindegebiet ist der Landkreis Ludwigsburg. Das Aufgabengebiet des Fachbereiches Abfallgebühren umfasst insbesondere die Abfallgebührenveranlagung von Haus- und Gewerbemüll, die Gebührenkalkulation und Satzungserstellung, die Behälterbestellung bzw. den Behälterumtausch, die Befreiung von Gewerbetreibenden von der öffentlichen Müllabfuhr sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gegen die Abfallwirtschaftssatzung.
Zudem ist der Fachbereich Abfallgebühren zusammen mit der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) an der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzepts für den Landkreis beteiligt.


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